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Steuern / Sonstige 
Donnerstag, 07.05.2026

Steuerliche Forschungszulage für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit FuE-Vorhaben

Die steuerliche Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument für Unternehmen in Deutschland, das Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich begünstigt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für die Prüfung der Förderfähigkeit.

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen (egal ob KMU, Start-up, Handwerksbetrieb oder Großunternehmen), die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die steuerliche Forschungszulage in die Lage versetzt werden, ihr Wachstum voranzutreiben und ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde die Attraktivität der Forschungszulage nochmals erhöht. Die Bescheinigungsstelle stellt hierzu einen umfassenden Überblick über dieses Förderinstrument bereit.

Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet: Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, ob ein Vorhaben die gesetzlichen FuE-Kriterien erfüllt, und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Auf dieser Grundlage beantragt das Unternehmen anschließend die Festsetzung der Forschungszulage bei dem zuständigen Finanzamt, in der Regel nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Damit ist für die Förderung sowohl die inhaltliche Förderfähigkeit des Projekts als auch die korrekte steuerliche Antragstellung – beides erfolgt vollständig digital über die vorgesehenen Online-Portale.

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.



 
 
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